Lieferungen-Abschlüsse-Angebote
Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die "allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie"(grüne
Lieferbedingungen) Soweit Einkaufsbedingungen des Käufers etwas anderes
bestimmen,wird ihnen hiermit ausdrücklich als für uns unverbindlich
wiedersprochen. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend Abschlüsse
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für
uns verbindlich Die in Unseren Unterlagen gemachten Angaben stellen keine Zusicherung
von Eigenschaften im Sinne § 463 BGB dar.
Preise - Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ausnahmen
hierzu sind auf den Rechnungen ersichtlich. Nicht schriftlich genehmigte Abzüge
werden zuzüglich den entstandenen Kosten in Rechnung gestellt und sind
sofort fällig. Wir behalten uns vorbei Zahlungsverzug alle offenen Rechnungen
sofort zur Zahlung anzufordern. Eine Zurückhaltung irgendwelcher vom Lieferer
nicht anerkannten Gegenansprüche ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung
mit solchen. Speziell für einen Auftrag bestellte Ware kann nicht zurückgenommen
werden. Wird Ware zurückgenommen, werden Bearbeitungskosten bis 30% der
Kaufsumme sofort fällig. Porto und Verpackung werden ebenfalls fällig.
Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen (auch Teilmengen) erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, erweitertem
oder verlängertem Vorbehalt und zwar bezogen auf den gesamten Saldo. Der
Käufer verarbeitet für uns die Ware, sollte die bei uns bestellte
Ware noch nicht bezahlt sein, so tritt er mit Warenannahme alle Ansprüche
gegenüber anderen an uns ab. Der Käufer darf die von ihm bestellte
Ware erst dann weiterverarbeiten
oder weiterverkaufen, wenn alle Forderungen aus allen offenen Forderungen an
uns beglichen sind Veräußert der Besteller trotzdem vor der Bezahlung,
so hat er sofort uns dies anzuzeigen. Mit der Veräußerung der Teile
in fertigem, halbfertigem oder verarbeitetem Zustand gehen alle Forderungen
an uns über, ist aber weiterhin zur Zahlung verpfichtet, welches mit Annahme
der Ware erklärt wird. Wir können uneingeschränkt die Herausgabe
der Ware, Widerruf irgendwelcher mit der Ware im Zusammenhang stehender Vollmachten,
Forderung von Dritten insbesondere dann verlangen, wenn a)Wechselproteste oder
Scheckproteste bekannt werden, b)Antrag auf Konkurs – oder Vergleichsverfahren
gestellt wird, das vereinbarte Zahlungsziel um 14 Tage überschritten wird.
c)bei Nichteinhaltung sonstiger Vertragsbedingungen. Es besteht unabhängig
von evtl. Streitfragen das Recht auf Auskunft, Einsicht in Geschäftsunterlagen,
Herstellung aller gewünschten Kopien, soweit diese den Vorgang betreffen.
Typenänderungen. Teillieferungen. Mengenabweichungen
Bezieht sich das Geschäft auf Geräte oder sonstige Gegenstände
(auch elektronische Bauteile-aktiv und passive)die der technischen Weiterentwicklung
unterliegen, so ist der Verkäufer dazu berechtigt, jeweils einen dieser
Typen (von neu bis abgekündigt)zu liefern. Auch gleichwertige oder Ersatztypen
sind möglich. Teillieferungen sind erlaubt und gelten jeweils als selbstständiges
Geschäft. Bei Bauelementen der Elektronik behalten wir uns eine Unter -
oder Überlieferung bis zu 10% vor Verpackungseinheiten gelten als Bestellvoraussetzung.
Mängelrügen, Mengenbeanstandungen
Mängelrügen und Mengenbeanstandungen muss der Käufer innerhalb
von 8 Tagen unter vorheriger Anforderung einer RMA-Nr. frei Haus anliefern.
Geschieht dies nicht, sind wir nicht verpflichtet die Ware anzunehmen. Wird
die Ware trotzdem angenommen, so geschehen Annahme und Einlagerung zu Lasten
des Käufers.
Gewährleistungen bei elektronischen Bauteilen
Für Lieferungen elektronischer Bauteile gilt folgendes.
Sofern etwas anderes nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart
wurde, gilt als Mangel der Kaufsache nur dann, wenn der Mangel 3% der ges. Warenmenge
ausmacht. Als Mangel gilt, wenn Teile vollständig ausfallen, Teile deren
Daten von denen des Herstellers erheblich(20%) abweichende Grundlage einer Beurteilung
sind Orginaldatenblätter des Herstellers. Die Beweislast für Art der
Fehler trägt der Käufer.
b. Tritt ein Mangel der vorgezeichneten Art erst während oder nach der
Be - oder Nachbearbeitung auf, so haften wir dafür nur, wenn der Mangel
auf Fabrikations - oder Materialfehler beruht, der von uns zu vertreten ist
c.Liegt ein Mangel vor, und wir haften dafür, so ersetzen wir die mangelhafte
Ware durch mangelfreie Ware. Darüber hinausgehende Forderungen ( z.B. Schadensersatz)
-mittelbar oder unmittelbar - gelten ausdrücklich als nicht vereinbart
d. Stellt uns der Käufer nicht alle gewünschten Proben zur Verfügung
(innerhalb von 3 Arbeitstagen), so entfallen alle AnsprÜche und Gewährleistungsansprüche
gegen uns. Sie verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher
Zurückweisung von uns.
7.Absprachen
Absprachen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Es gilt deutsches
Recht mit Gerichtsstand Friedberg ( Hessen ) als vereinbart, auch wenn der Käufer
kein Vollkaufmann ist.
HRB Friedberg Nr. 1355 Umsatz – ID – Nr.: DE 154 318 581